Haftung für unsichere Software?

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Haftung für unsichere Software?

Die Auswirkungen des Cyber Resilience Acts auf das Vertrags- und Produkthaftungsrecht

17.01.2025, Vortrag, gehalten von Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Havard), Humboldt-Universität zu Berlin & Dr. Ann-Kristin Mayrhofer, Ludwig-Maximilians-Universität München

Die Veranstaltung findet an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Geschwister-Scholl-Platz 1, Hauptgebäude 1. OG, Raum A120 (kleine Aula), statt. Im Anschluss an die Veranstaltung findet im Lichthof der LMU ein Get-Together mit Häppchen und Getränken statt.

Diese Veranstaltung beschäftigt sich mit der Haftung für unsichere Software nach dem Cyber Resilience Act.Der CRA schafft erstmalig sektorübergreifende Sicherheitsanforderungen für (beinahe alle) Softwareprodukte.

Jedoch geht das Gesetz konzeptionell davon aus, dass im Fall unsicherer Softwareprodukte die Marktaufsicht einschreiten muss (sog. public enforcement). Die Vorträge gehen deshalb der Frage nach, inwiefern eine private Durchsetzung (sog. private enforcement) der Sicherheitsanforderungen mit den Mitteln des Zivilrechts möglich ist. Können etwa die Opfer eines Ransomware-Angriffs, welcher durch vermeidbare Sicherheitslücken ermöglicht wurde, Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller oder gar den Verkäufer der Software geltend machen?

Über die Vortragenden

Prof. Metzgers Forschungsschwerpunkte liegen im Immaterialgüterrecht und hier insbesondere im Gewerblichen Rechtsschutz.

Zu dem langjährigen Forschungsprojekt zu innovativen Entwicklungs- und Vertriebsmodellen im Bereich Software, insbesondere auch zu Open Source Lizenzmodellen, sind seit 2014 eine Reihe von Veröffentlichungen zur Rolle von Patent- und Sortenschutzrechten bei der Entwicklung innovativer Pflanzen getreten. In den letzten Jahren forscht Prof. Metzger auch verstärkt im Bereich der Rechtsfragen von Datenmärkten und den angrenzenden Gebieten des Privatrechts. Die dadurch aufgeworfenen Forschungsfragen werden interdisziplinär und mit besonderem Fokus auf internationale Fragestellungen bearbeitet.

Neben seiner Tätigkeit in Forschung und Lehre ist Prof. Metzger in der Beratung im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene und als Gutachter in Gerichtsverfahren, für Regierungsstellen, Branchenverbände, internationaler Organisationen und NGOs tätig. Er wurde mehrfach als Sachverständiger zu Anhörungen des Deutschen Bundestags eingeladen.

Dr. Ann-Kristin Mayrhofer ist Juristin und Postdoktorandin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Rahmen ihrer Dissertation hat sie sich intensiv mit der außervertraglichen Haftung für verschiedene autonome Systeme, darunter auch KI-Systeme, auseinandergesetzt.

11. Dezember 2024